Inhaltsangabe
Sollte ein Hörgerät von einem HNO-Facharzt verordnet worden sein oder medizinisch sinnvoll sein, so sind Krankenkassen dazu verpflichtet, die Hörhilfen zu bezahlen. Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten in der Regel nur die Grundversorgung und somit Geräte aus der Einsteigerklasse. Personen in der privaten Krankenversicherung stehen hingegen besser da. Die private Krankenversicherung sollte hingegen auch Hörgeräte in der Mittelklasse ohne Diskussion bezahlen.
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Wann Zuzahlungen für die Hörgeräte und Patienten in der privaten Krankenversicherung fällig sind
Zuzahlungen sind im Prinzip nur dann fällig, wenn sich der Patient bewusst für ein teureres Hörgerät entscheidet, obwohl es ihm keinen medizinischen Mehrwert bietet. Anders betrachtet, bedeutet dies, dass Krankenkassen teurere Hörgeräte voll bezahlen müssen, wenn auf diese Weise eine medizinisch ausreichende Versorgung erzielt werden kann. Im Zweifelsfall kann die Durchsetzung eines solchen Vorhabens eine Klage gegen die Krankenversicherung zur Folge haben.
Vorgehensweise, damit die private Krankenversicherung die Kosten für das Hörgerät übernimmt
Damit die private Krankenversicherung die Kosten für das Hörgerät erstattet, muss die Hörhilfe vom HNO-Facharzt verordnet werden. Wenn der Arzt das Gerät für medizinisch sinnvoll hält, wird er es verordnen. Dabei verordnet der Arzt kein bestimmtes Modell. Sobald Sie zusammen mit dem Akustiker das passende Gerät finden, sollte die private Krankenversicherung für die Kosten des Gerätes aufkommen. Die Versicherung übernimmt entweder alle oder nur einen Teil der Kosten. Ist Letzteres der Fall, sollten Sie sich beraten lassen und eventuell Einspruch einlegen.
Private Krankenversicherung muss das Hörgerät bezahlen, auch wenn es günstigere Modelle gab
Aufgrund der richterlichen Entscheidung des Landgerichts Regensburg (Az.: 2 S 311/08) müssen private Krankenversicherungen auch dann höhere Zuschüsse für Hörgeräte leisten, wenn es ein günstigeres Modell gegeben hätte, welches die Versorgung gedeckt hätte. Das Urteil begründet die Entscheidung damit, dass die anerkannte Versorgung nicht automatisch unnötig sein muss, nur weil sie teurer ist. Außerdem hat das Gericht auf die jeweiligen Tarifbedingungen der privaten Krankenkasse verwiesen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen medizinischen Hilfsmittel vollumfänglich erstattet werden müssen.
Fazit Private Krankenversicherung Hörgeräte
Patienten der privaten Krankenversicherung erhalten die jeweils im Vertrag festgeschriebenen Zahlungen für ein Hörgerät. Sollte im Vertrag kein Festbetrag oder kein Höchstbetrag genannt worden sein, so ist die private Krankenversicherung in der Zahlungspflicht. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten müssen privat Versicherte im Vorfeld keinen Kostenvoreinschlag einholen. Für den Fall, dass der Arzt ein Hörgerät verordnet hat, ist das Gerät in der Regel ungekürzt zu erstatten. Das gilt auch für den Fall, dass der Arzt kein bestimmtes Hörgerät verschrieben hat.
Hörgeräteakustiker laut NTV Ranking
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